Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften \(LPG\)

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften \(LPG\)
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG)
 
Die Agrarpolitik der DDR zielte bereits seit 1952 auf eine Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Muster. Die Bodenreform 1945, die mit der Enteignung von landwirtschaftlichem Grundbesitz von über 100 Hektar verbunden war, hatte die Großbetriebe weitgehend beseitigt, viele Neubauern bewirtschafteten verhältnismäßig kleine Flächen ohne technische Hilfsmittel. Seit 1952 propagierte die SED die Bildung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG), denen sich die Bauern auf freiwilliger Basis, aber nur zögernd anschlossen. Seit Herbst 1959 wurde der Druck verstärkt und bis April 1960 war die mit großem propagandistischem Aufwand durchgeführte Zwangskollektivierung der Einzelbauern abgeschlossen. Nach dem Grad der Vergesellschaftung und der daraus folgenden Verteilung der genossenschaftlichen Einkünfte wurden in den Musterstatuten der LPG drei Typen unterschieden: LPG-Typ I: genossenschaftliche Bewirtschaftung des Ackerlandes und, falls das jeweilige Statut dieses vorsah, auch des Grünlandes und der Waldflächen; LPG-Typ II: Aufbau einer genossenschaftlichen Viehwirtschaft auf der Grundlage eines langfristigen Perspektivplans; LPG-Typ III: Alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen, alle Maschinen und Geräte sowie alles Vieh wurden in die LPG eingebracht; Ackerland und Vieh zur persönlichen Nutzung unterlagen Höchstbegrenzungen (z. B. 0,5 ha Ackerland je Familie).
 
Die Folge der Kollektivierung war ein Bruch im Selbstverständnis der Bauern, die als Genossenschaftsproduzenten ihre Eigenständigkeit eingebüßt hatten. Dadurch aufgeschreckt, zogen viele Bauernfamilien die Flucht in die Bundesrepublik diesem abhängigen Status vor mit entsprechenden Konsequenzen für die Nahrungsmittelversorgung der DDR. Ab 1960 wurden die LPGs zu neuen Betriebsformen veranlasst, die das Ziel der überbetrieblichen Zusammenarbeit hatten. Als Konsequenz folgte daraus der Zusammenschluss zu Kooperativen mit speziellem Anbau- bzw. Zuchtauftrag.

Universal-Lexikon. 2012.

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